Pharmazeutische Dienstleistungen
Einweisung und Übung der Inhalationstechnik
Sie haben ein Arzneimittel zur Inhalation verschrieben bekommen?
Als Inhalationspatient:in haben Sie
ein Mal pro Jahr Anspruch auf diese besondere Dienstleistung in unserer Apotheke, wenn Sie diese Kriterien erfüllen:
- Sie sind mindestens sechs Jahre alt.
- Sie haben ein Arzneimittel zur Inhalation von einem Arzt/einer Ärztin verschrieben bekommen.
- Sie haben diese Dienstleistung im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch angenommen.
Abweichend von dieser Regelung haben Sie ebenfalls Anspruch auf diese Leistung, wenn Sie Ihr Inhalationsgerät unterjährig wechseln. Falls erforderlich, nehmen wir mit Ihrer Einwilligung auch Kontakt zu Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin auf.
Unsere Leistungen
Unser qualifiziertes Personal
- zeigt Ihnen wie Ihr Inhalationsgerät funktioniert.
- stellt therapeutische und technische Besonderheiten heraus.
- übt mit Ihnen die Anwendung anhand eines Placebo- oder Dummy-Gerätes, um so die Wirksamkeit Ihrer Arzneimitteltherapie zu verbessern.
Die richtige Anwendung der von Ihnen eingesetzten Inhalationsgeräte hat immensen Einfluss auf die Wirksamkeit der Arzneimittel. Mit unserer Unterweisung und den Übungen verbessern wir die Therapiesicherheit und tragen somit dazu bei, Ihre Erkrankung noch wirksamer zu behandeln.
Alles kostenfrei für Sie
Die Kosten für diese Einweisung und Übung werden von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse vollständig übernommen.
Pharmazeutische Betreuung nach Organtransplantationen
Sie sind Transplantationspatient:in und nehmen ein Arzneimittel zur Hemmung von Abstoßreaktionen ein?
Mit der Einnahme von Immunsuppressiva in Kombination mit anderen Arzneimitteln können sich unvorhersehbare, gesundheitliche Risiken, Beschwerden und Nebenwirkungen einstellen. Wie bei allen anderen Arzneimitteltherapien auch ist ein pharmazeutischer und fachlicher Blick auf alle Therapiebedingungen und der mögliche Austausch mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin wichtig.
In diesem Fall haben Sie
im ersten halben Jahr nach der Organtransplantation
Anspruch auf eine pharmazeutische Betreuung durch unser besonders geschultes Fachpersonal, um die Arzneimitteltherapie zu verbessern.
Unsere Leistungen
Für die mögliche Verbesserung Ihrer Arzneimitteltherapie
- führen wir mit Ihnen eine strukturierte und qualifizierte Medikationsberatung durch.
- betrachten wir Ihre gesamte Medikation und überprüfen die Arzneimitteltherapie, um mögliche Probleme identifizieren zu können.
- legen wir den Fokus auf Ihre individuelle Therapie nach einer Organtransplantation.
Bei Bedarf wiederholen wir das Beratungsgespräch nach sechs Monaten, um mögliche Verbesserungen zu identifizieren oder eine Nachsteuerung der Therapie abzustimmen. Sollten unsere Beratungen und Prüfungen eine mögliche Anpassung der Therapie ergeben, nehmen wir selbstverständlich Kontakt mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin auf und dies nur, wenn Sie hierzu eingewilligt haben.
Alles kostenfrei für Sie
Die Kosten dieser pharmazeutischen Betreuungsleistung werden von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse vollständig übernommen.
Pharmazeutische Betreuung zu einer oralen Antitumortherapie
Sie nehmen ein Arzneimittel zur oralen Antitumortherapie ein?
Mit der oralen Einnahme von Antitumortherapeutika in Kombination mit anderen Arzneimitteln können sich unvorhersehbare, gesundheitliche Risiken, Beschwerden und Nebenwirkungen einstellen. Wie bei allen anderen Arzneimitteltherapien auch ist ein pharmazeutischer und fachlicher Blick auf alle Therapiebedingungen und der mögliche Austausch mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin wichtig.
Nach den ersten sechs Monaten einer i. d. R. ambulant begleiteten, oralen Antitumortherapie haben Sie
Anspruch auf unsere pharmazeutische Dienstleistung.
Unsere Leistungen
Wie zu allen pharmazeutischen Dienstleistungen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit
- führen wir eine detaillierte Analyse Ihrer gesamten Arzneimittel durch.
- berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer individuellen Therapie.
Nach Bedarf wiederholen wir das Beratungsgespräch nach zwei bis sechs Monaten, um mögliche Verbesserungen zu identifizieren oder eine Nachsteuerung der Therapie abzustimmen.
Sollte sich ergeben, dass Ihre Therapie angepasst werden kann, nehmen wir Kontakt mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin auf, sofern Sie dem zugestimmt haben.
Alles kostenfrei für Sie
Die Kosten dieser pharmazeutischen Betreuungsleistung werden von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse vollständig übernommen.
Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck
Sie haben Bluthochduck und nehmen regelmäßig ein blutdrucksenkendes Arzneimittel ein?
Ein zu hoher Blutdruck birgt eine erhebliche Gefahr für Ihre Gesundheit. Schlägt die verordnete blutdrucksenkende Therapie nicht ausreichend an, steigt das Risiko für einen Schlaganfall, Herzinfarkt oder mögliche Organschäden signifikant an. Im Rahmen einer blutdrucksenkenden Arzneimitteltherapie ist es wichtig, dass die Blutdruckwerte und der Puls regelmäßig überwacht werden. Wir unterstützen Sie im Rahmen Ihrer Erkrankung und helfen dabei zu prüfen, ob die Arzneimitteltherapie zur Senkung Ihres Bluthochdrucks erfolgreich angeschlagen hat.
Wenn Ihnen ein blutdrucksenkendes Arzneimittel verordnet wurde, haben
Sie alle 12 Monate Anspruch auf unsere pharmazeutische Dienstleistung. Das gilt auch dann, wenn sich an Ihrer Verordnung etwas ändert und Sie ein neues Arzneimittel einnehmen müssen. Wir dokumentieren unsere Ergebnisse, die Sie Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin vorlegen können.
Unsere Leistungen
- Unter Verwendung eines geprüften und überwachten Blutdruckmessgerätes messen wir Ihren Blutdruck nach einem festgelegten Standardverfahren.
- Dabei führen wir drei Messungen in definierten Abständen durch, woraus sich ein systolischer und diastolischer Mittelwert errechnen lässt (inkl. Puls). Daraus können wir eine verlässliche Aussage treffen und beraten Sie zu Ihrem individuellen Bluthochdruck-Risiko.
Je nach Ergebnis sprechen wir weitere Empfehlungen aus, die wir nach Ihrer Zustimmung mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin abstimmen.
Alles kostenfrei für Sie
Die Kosten der standardisierten Risikoerfassung bei Bluthochdruck werden von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse vollständig übernommen.