Schwerpunkt-Apotheke – Wohn- & Pflegeheim-Versorgung
Liebe Kundinnen und Kunden,
auf Grundlage des § 12a Apothekengesetz (ApoG) versorgt die Agger Apotheke Wohn- und Pflegeheime in der Region kompetent, zuverlässig und gesetzeskonform. Durch unsere umfassenden pharmazeutischen Leistungen stellen wir sicher, dass unsere vertraglich angebundenen Einrichtungen jederzeit mit allen erforderlichen Arzneimitteln, Hilfsmitteln und anderen apothekenspezifischen Produkten versorgt sind.
Zudem unterstützen wir unsere Partner mit allen erforderlichen Fachinformationen, der permanenten Weiterbildung des Personals und den vorgeschriebenen Qualitätskontrollen vor Ort.
Unsere vordergründige Aufgabe sehen wir darin, die Teams der Heime entlastend zu unterstützen. Dafür bevorraten wir u. a. unser Lager optimal und stellen so die notwendige Verfügbarkeit und schnelle Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sicher. Hierfür stehen wir im ständigen Austausch mit den zuständigen verordnenden Praxen der Region.
Im Oktober 2025 haben wir uns als „Schwerpunkt-Apotheke – Wohn- & Pflegeheim-Versorgung“ akkreditieren lassen und unterstreichen damit unsere Kompetenz in der optimalen Versorgung von Heimbewohner:innen.
Doch was bedeutet akkreditierte „Schwerpunkt-Apotheke“?
Der MVDA e.V. in Zusammenarbeit mit der LINDA AG akkreditiert seit Ende 2024 Apotheken zu den unterschiedlichsten Fachbereichen. DDafür weisen Apotheken den Akkreditierungsgremien beim MVDA e.V. nach, dass sie sowohl fachlich wie auch organisatorisch und operativ in der Lage sind, die betroffenen Kunden und Kundinnen insbesondere zum ausgewiesenen Schwerpunkt kompetent zu betreuen. Dieser ausgewiesene Schwerpunkt beinhaltet im Wesentlichen:
auf Grundlage des § 12a Apothekengesetz (ApoG) versorgt die Agger Apotheke Wohn- und Pflegeheime in der Region kompetent, zuverlässig und gesetzeskonform. Durch unsere umfassenden pharmazeutischen Leistungen stellen wir sicher, dass unsere vertraglich angebundenen Einrichtungen jederzeit mit allen erforderlichen Arzneimitteln, Hilfsmitteln und anderen apothekenspezifischen Produkten versorgt sind.
Zudem unterstützen wir unsere Partner mit allen erforderlichen Fachinformationen, der permanenten Weiterbildung des Personals und den vorgeschriebenen Qualitätskontrollen vor Ort.
Unsere vordergründige Aufgabe sehen wir darin, die Teams der Heime entlastend zu unterstützen. Dafür bevorraten wir u. a. unser Lager optimal und stellen so die notwendige Verfügbarkeit und schnelle Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sicher. Hierfür stehen wir im ständigen Austausch mit den zuständigen verordnenden Praxen der Region.
Im Oktober 2025 haben wir uns als „Schwerpunkt-Apotheke – Wohn- & Pflegeheim-Versorgung“ akkreditieren lassen und unterstreichen damit unsere Kompetenz in der optimalen Versorgung von Heimbewohner:innen.
Doch was bedeutet akkreditierte „Schwerpunkt-Apotheke“?
Der MVDA e.V. in Zusammenarbeit mit der LINDA AG akkreditiert seit Ende 2024 Apotheken zu den unterschiedlichsten Fachbereichen. DDafür weisen Apotheken den Akkreditierungsgremien beim MVDA e.V. nach, dass sie sowohl fachlich wie auch organisatorisch und operativ in der Lage sind, die betroffenen Kunden und Kundinnen insbesondere zum ausgewiesenen Schwerpunkt kompetent zu betreuen. Dieser ausgewiesene Schwerpunkt beinhaltet im Wesentlichen:
- Fachspezifische, vertrauliche Beratung und Begleitung mit dem Schwerpunkt Arzneimitteltherapiesicherheit
- Kontinuierliche qualifizierte Fort- und Weiterbildung zum ausgewiesenen Schwerpunkt, damit wir für unsere Kundinnen und Kunden jederzeit das erforderliche Fachwissen einsetzen können
- Nutzung unseres Kompetenznetzwerkes, um Erfahrung und Wissen für unsere Kundinnen und Kunden zu erschließen
- Notwendige Bevorratung von für Ihre Therapie notwendigen Arzneimitteln, einschließlich der Erschließung erforderlicher Bezugsquellen
- Erforderliche, individuell abgestimmte Zusatzleistungen, um die Therapie an den richtigen Stellen zu optimieren
Der ausgewiesene Schwerpunkt stellt eine Zusatzleistung dar und beeinträchtigt nicht unsere grundlegenden Aufgaben wie die Arzneimittelversorgung und den allgemeinen Beratungsauftrag.
